Wichtigste Fakten zu den neuen Massnahmen zur Liquiditätssicherung

Geschrieben von STARTUPS.CH am 26.03.2020 08:00:00
STARTUPS.CH

In der Krise gilt: cash is King! Das hat auch der Bundesrat eingesehen und neue Massnahmen für die Sicherung der Liquidität unserer Wirtschaft erlassen. Gerne helfen wir Ihnen mit dem Antrag für einen COVID-19 Kredit. 


Neue Massnahmen zur Sicherung der Liquidität

Der Bund informierte gestern über die neuen Massnahmen im Kampf gegen Liquiditätsprobleme von KMU aufgrund der COVID-19 Krise. Im Folgenden informieren wir Sie über die verschiedenen verfügbaren Kredite und deren Bedingungen, sowie den notwendigen Prozess um Kredite zu erhalten.

 

Kreditarten

Grundsätzlich wird zwischen zwei Krediten unterschieden, basierend auf dem Umfang. Für Kredite bis 500‘000 Schweizer Franken ist die Beantragung erleichtert worden, es ist keine Prüfung durch die Bank notwendig und der Bund bürgt zu 100% für das Verlustrisiko. Für Kredite über 500‘000 Schweizer Franken führt die Bank eine branchenübliche Kreditprüfung durch. Des Weiteren bürgt der Bund vollumfänglich für die ersten 500‘000 Schweizer Franken und für den übersteigenden Teil ist das Risiko aufgeteilt zwischen Bund und Bank, mit 85% beim Bund und 15% bei der Bank.

Die folgende Übersicht fasst zusammen:

COVID-19-Kredite:
  • Kredite bis CHF 500'000 können erleichtert beantragt werden
  • Keine Prüfung durch die Bank
  • Bund bürgt zu 100%

COVID-19-Kredit-Plus:
  • Kredite ab CHF 500'000 werden durch die Bank einer branchenüblichen Kreditprüfung unterzogen
  • Bund bürgt zu 100% für die ersten CHF 500’000
  • Für den übersteigenden Teil bürgt der Bund zu 85% / für die restlichen 15% trägt die Bank das Risiko

>> Coronavirus-Krise: das müssen Start-ups und KMU jetzt wissen und beachten!

 

Bedingungen und Höhe der Kredite

Der Kredit darf nicht dazu verwendet werden, Investitionen ins Anlagevermögen zu tätigen. Es ist jedoch gestattet, Ersatzinvestitionen zu tätigen.

Des Weiteren sind während der Dauer der Kreditgewährung folgende Tätigkeiten untersagt:

  • Ausschüttung von Dividenden, Tantiemen sowie das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen
  • Gewährung von Aktivdarlehen sowie die Refinanzierung von als Aktivdarlehen ausgestalteten Privat- und Aktionärsdarlehen
  • Zurückführen von Gruppendarlehen
  • Weiterleitung der Kreditmittel an eine ausländische Gruppengesellschaft

Die Höhe des Kredites hängt dabei von Ihrem Umsatzerlös ab. Prinzipiell gilt, dass maximal 10% des Umsatzerlöses als Kredit aufgenommen werden können. Als Grundlage für die Berechnung dient dabei der provisorische oder definitive Jahresabschluss 2019, oder alternativ der Jahresabschluss 2018.

Sollten Sie Ihre Gesellschaft im Zeitfenster seit dem 1. Januar 2020 gegründet haben so wird der Umsatzerlös als das Dreifache der Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr definiert. Der Umsatzerlös beträgt somit minimal 100‘000 Schweizer Franken und der maximale Betrag ist maximal 500‘000 Schweizer Franken.

Amortisation und Höchstzinssatz

Es ist eine vollständige Amortisation innerhalb von 5 Jahren zwingend, in Härtefällen ist für diese Frist eine Verlängerung von zwei Jahren möglich. 

Der Zinssatz für normale COVID-19-Kredite beträgt 0.00%.

Der Zinssatz für COVID-19-Kredite-Plus beträgt 0.05%.

 

Beantragung

Anträge für COVID-19 Kredite können ab Donnerstag, 26.03.200 gestellt werden. Den notwendigen Prozess kann man dabei in drei Schritte unterteilen.

1. Kreditantrag ausfüllen und unterzeichnen
Der Antrag wird morgen freigegeben und ist unter dem nachfolgenden Link verfügbar.


2. Kreditantrag an die zuständige Bank senden
Übersicht bevorzugter Eingangskanal des Kreditantrages pro Bank.


3. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages durch die Bank wird das Geld ausgezahlt.

 

Was gilt es jetzt zu beachten? Wo bekommt man Hilfe? Wir fassen zusammen und stehen unter der E-Mail help@startups.ch mit Rat und Tat bei Seite.

Themen: Entrepreneurship

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