Notkredite vom Bund und neue Richtlinien für die Kurzarbeitsentschädigung

Geschrieben von STARTUPS.CH am 24.03.2020 17:01:40
STARTUPS.CH

Um die stark getroffene Wirtschaft zu unterstützen hat der Bund sogleich gehandelt und vom Bund verbürgte Notkredite zur Verfügung gestellt sowie die Empfängerkreis für Gelder aus der Kurzarbeit erweitert. 


1. Notkredite

In der Krise gilt: cash ist King! Das weiss auch der Bund und hat sofort reagiert indem er Übergangskredite zur Verfügung stellt.

Die Übergangskredite werden vom Bund verbürgt. Jede Gesellschaft kann bis zu CHF 500'000 aber max. 10% vom Umsatz bei der Hausbank beantragen. Die Kredite sollen zu moderaten Zinsen herausgegeben werden. Kontaktieren Sie also bei Bedarf sofort Ihre Hausbank um näheres dazu zu erfahren.


Bei grösseren Übergangskrediten (über CHF 500'000) bürgt der Bund nur mit 85%, d.h. die Hausbank übernimmt einen Teil von 15% des Risikos. In solchen Fällen wird die Bank eine kurze Kreditprüfung vornehmen.

Achtung: es handelt sich um einen Kredit, der irgendwann zurückbezahlt werden muss. Es sind keine Subventionen, die man einfach behalten kann.

 

2. Erweiterung Empfängerkreis – Gelder aus Kurzarbeit

  • Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit
  • Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen
  • Arbeitgeberähnliche Angestellte: z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten oder Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten. Sie sollen eine Pauschale von CHF 3320.- als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.

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3. Weitere Änderungen

  • Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben
  • Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können
  • Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via Kurzarbeitsentschädigung (KAE) möglich

Was gilt es jetzt zu beachten? Wo bekommt man Hilfe? Wir fassen zusammen und stehen unter der E-Mail help@startups.ch mit Rat und Tat bei Seite.

Themen: Entrepreneurship

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