Corona-Krise Liquiditätsspritzen des Bundes – ein Rechenbeispiel für neu gegründete Unternehmen

Geschrieben von STARTUPS.CH am 03.04.2020 10:27:35
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Aufgrund hoher Nachfrage legen wir Ihnen im Folgenden durch ein Rechenbeispiel dar, wie auch neu gegründete Unternehmen von den Übergangskrediten des Bundes profitieren können.

 

Die Höhe des Kredits ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Jahresumsatz

Seit der Veranlassung für Überbrückungskredite durch den Bund ist es wiederholt zu Unklarheiten bezüglich der Höhe und Verfügbarkeit gekommen.
Im Folgenden werden wir auf diese Fragen eingehen, bitten Sie jedoch für weitergehende Detailfragen Ihre Hausbank zu kontaktieren.

Die Höhe des Kredites hängt dabei von Ihrem Umsatzerlös ab. Prinzipiell gilt, dass maximal 10% des Umsatzerlöses als Kredit aufgenommen werden können. Als Grundlage für die Berechnung dient dabei der provisorische oder definitive Jahresabschluss 2019, oder alternativ der Jahresabschluss 2018.

 

Berechnungsformel für neu gegründete Unternehmen

Sollten Sie Ihre Gesellschaft im Zeitfenster seit dem 1. Januar 2020 gegründet haben so wird der Umsatzerlös als das Dreifache der Jahres-Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr definiert. In diesem Fall beträgt der so berechnete Umsatzerlös im Minimum CHF 100‘000 und der maximale Betrag ist CHF 500‘000.

 

Ein Rechenbeispiel:

Hans hat am 15. Januar 2020 eine Aktiengesellschaft gegründet und beschäftigt im Rahmen seiner Fahrschule einen Mitarbeiter. Aufgrund der Schliessung aller nicht-essentieller Geschäft und dem kantonalen Verbot Fahrprüfungen abzunehmen ist der Umsatz beinahe komplett eingebrochen. Deshalb beantragt Hans nun einen Kredit, basierend auf den folgenden Kalkulationen:

Umsatz = 3 x Nettolohnsumme pro Jahr
Maximaler Kredit = 0.1 x Umsatz

Im Falle von Hans betragen die aufsummierten Jahres-Nettolohnsummen 160‘000 CHF. Somit beträgt sein prognostizierter Umsatz 480‘000 CHF. Seine Rechnung setzt Hans damit wie folgt fort:

Umsatz = 3 x CHF 160'000 → CHF 480'000
Maximaler Kredit = 0.1 x CHF 480'000 → CHF 48'000

Da Hans einen Teil des Umsatzausfalles bereits durch Kurzarbeit bewältigt hat entscheidet, er sich nicht den maximalen Kredit, sondern nur CHF 32‘000 zu beantragen. Er füllt hierzu die notwendigen Dokument aus und beantragt bei seiner Hausbank den Kredit über CHF 32‘000 – somit hat er den durch die COVID-19 Krise verursachten Umsatzverlust erfolgreich gehandhabt.

 

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Themen: Entrepreneurship

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